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Herbert Wintersohl

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Veranstaltung 

Titel:
Die St. Silvester Wohltätigkeitsstiftung von Altenstadt
Wann:
06.12.2001 - 06.12.2001
Wo:
BBV - Altenstadt
Kategorie:
Vorträge

Beschreibung

Die St. Silvester Wohltätigkeitsstiftung von Altenstadt
(1520 – 1938)

INHALT

Einleitung

Warum „Silvester Stiftung“?

Zweck der Stiftung

Die treunhänderische Verwaltung

Woher kam das Geld der Stiftung?

Was geschah mit dem Geld? – Ausgaben der Stiftung

Feste laufende Kosten
Wie wirkte die Stiftung in die Gemeinde?
Die politische Gemeinde als Kreditnehmer
Unterstützung der Armen
Arbeit für Handwerker, Bauern und Handlanger im Ort
Schule
Lehrer
Pfarrer

Die finanzielle Entwicklung der Stiftung

Kreditsicherheit

Niedergang der Stiftung

Die neue Schule 1856

 

Einleitung

Eine der für Altenstadt einmal bedeutendsten sozialen Einrichtungen, die auch für heutige Maßstäbe wegweisend war, ist nur noch in der Erinnerung der ältesten Bürger lebendig Die St. Silvester Wohltätigkeitsstiftung von Altenstadt. Aber -Nichts genaues weiß man nicht-. Selbst der Hl. Silvester, der dieser Stiftung den Namen gab, befindet sich heute nicht mehr in der Kirche. Er steht seit 1962 in der anlässlich der beendeten Flurbereinigung 1956 errichteten kleinen Kapelle.
Zwischen seiner Auslagerung und dem Bedeutungsverlust der Stiftung gleichen Namens gibt es einen direkten Zusammenhang.
Doch der Reihe nach.
Heute abend möchte ich ihnen einiges über die Silvesterstiftung erzählen. Bei meinen Ausführungen stütze ich mich ausschließlich auf die bisher von mir ausgewerteten Rechnungen, die sich im Gemeindearchiv befinden. Wovon bisher die Jahre 1705 - älteste erhaltene Rechnung –bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts ausgewertet wurden. Dabei handelt es sich um eine solche Fülle von Material, dass heute Abend nur auf einige Punkte eingegangen werden kann. Neben einem kurzen geschichtlichen Abriss, dem Zweck und der Bedeutung der Stiftung geht es als Schwerpunkt um die finanzielle Entwicklung und die entscheidende Frage, was wurde aus ihr.

Herkunft

Die Geschichte der Silvester Stiftung liegt völlig im Dunkeln. Umso erfreulicher ist es, dass der Rechnungspfleger Xaver Kirchbichler auf die 1921er Rechnung einen kurzen geschichtlichen Abriss geklebt hat. Dort ist zu lesen:

Die St. Sylvesterstiftung trat im Jahre 1520 ins Leben. Ihr Entstehen verdankt sie großen Drangsalen, welche Altenstadt trafen. Eine verheerende Viehseuche veranlaßte gemeinsame Zuschüsse der Vermöglichen und bedeutende Geschenke an Geld, Wachs und Schmalz, welche mit großer Feier dem hl. Sylvester zur Ehren auf den Altar gebracht wurden. Sie begründeten die ersten Fonds, die sich durch eröffnete Sammlungen und Kirchenopfer derart vermehrten, daß bis zum Jahre 1786 der Kapitalstock 5.162 Gulden betrug. Der Magistrat Schongau zog im Jahr 1631 diese Stiftung ein, mußte dieselbe aber 1653 wieder los geben! Dieses eine örtliche Stiftungsvermögen sichert solidäre Haftung sämtlicher Gemeindemitglieder. Aus Renten und Überschüssen wurden pro Jahr 300 M als Zuschuß zur Kirchenstiftung und eine unbestimmter Betrag, der nach Begleichung sämtlicher Ausgaben aus den Renten restiert, alljährlich in herkömmlicher Weise an die Gemeindekasse geleistet. Das rentierende Vermögen im Betrage von 19.164 M ist zu 3 % an Ortsangehörige auszuleihen.

Leider werden keine Quellen genannt, aber es gibt keinen Grund daran zu zweifeln. Zumal die „verheerende Viehseuche“ von 1520 wiederholt in den Quellen erscheint.(Chr. Hohenfurch)

Warum "Silvester Stiftung"?

Wenn man nun weiß, dass die Gründung der Stiftung auf eine Viehseuche zurückgeht, fragt man sich schon, warum sie dem heiligen Silvester geweiht wurde und nicht dem Hl. Leonhard oder dem Heiligen Wendelin, den Schutzpatronen des Viehs und der Bauern. Dazu muß man wissen, dass der Leonhard erst in späterer Zeit der Pferdeheilige wurde und im 18. Jahrhundert zum Modeheiligen avancierte. Der ältere Heilige des Viehs ist nämlich der hl. Silvester, dessen Schicksal zeigt, wie schnell man in Vergessenheit geraten kann. Silvester ist der Patron der Haustiere steht aber auch für eine gute Futterente. Der Silvester(nacht)gruß „ein gutes neues Jahr“ lehnt daran an. Außerdem war Silvester zu dieser Zeit wohl der zweite Kirchenheilige und bis zum Weggang von Pfarrer Ott gab es in Altenstadt ein jährliches Silvesteramt.

Zweck der Stiftung

Die reichen Bauern gaben Geld um damit die Armen zu unterstützen. Dies klingt einfach, ist aber umso erstaunlicher, da auch damals - oder gerade damals - niemand etwas zu verschenken hatte. Geld als Barmittel war eigentlich nicht vorhanden. Wer etwas hatte, investierte es in den Hof oder verlieh es zu 5% Zinsen. Denn zu bedenken ist ja, dass jeder Bauer auch ohne Mühe sein Geld zu 5 % hätte verleihen können und die Zinsen wären ihm zugeflossen. Hier aber gaben die „Reichen“ ihr Geld, wohlwissend, dass es endgültig weg war, und wohlwissend, dass die Zinsen einer Stiftung zukommen sollte, die treuhänderisch von Mietgliedern der Gemeinde verwaltet wurde. Sofort drängt sich der Vergleich zur Raiffeisengenossenschaft auf. Einem damals revolutionären Gedanken, der in Altenstadt aber schon 300 Jahre früher erfolgreich praktiziert wurde. Dabei erhielten die Altenstädter bei Bedürftigkeit ihre Kredite zu 3 % Zinsen, sonst zu 4 %, zweimal bekamen Auswärtige, die dafür einen Altenstädter Bürgen brauchten, einen Kredit zu 5%.

Die treuhänderische Verwaltung

Was die Altenstädter sich dann zur Verwaltung ausdachten ist für heutige Verhältnisse nicht neues und sollte auch in dem Wort treuhänderisch zum Ausdruck kommen. Zur Zeit der Gründung war so etwas noch völlig unbekannt und die Altenstädter fanden auch hier eine beeindruckende Lösung. Verwaltet wurde das Geld durch zwei Stiftungspfleger, den Rechnungsführern, Schriftführer war der Pfarrer, der die Rechnung wohl auch nach- und durchrechnete. Abgelegt und geschrieben wurde die Rechnung im Pfarrhof.
Dabei ist zu beachten, dass die beiden Schriftführer je aus einem Bauern und aus einem Söldner, einem Kleinbauern, gewählt wurden. Was auch wichtig war. Das Dorf war bis 1802 bipolar strukturiert. Auf der einen Seite die Bauern mit ihrem wirtschaftlich gesicherten Auskommen und Besitzer von fast ¾ des zur Verfügung stehenden Landes. Auf der anderen Seite die Söldner - über 80 % der Anwesen -, die selten genug nur von ihrer Kleinlandwirtschaft leben konnten und durch einen Nebenerwerb als Schuster, Weber und Tagelöhner ihre Existenz zu erhalten suchten. Aus dieser Situation heraus, die in den Jahrhunderten immer wieder zu Konflikten führte, ist zu verstehen, warum beide Seiten soviel Wert darauf legten ihre Interessen in der Stiftung vertreten zu sehen.
Am Thomasabend, 21. Dezember, die Ernte war eingebracht, traf man sich im Pfarrhof, um die Rechnung zu schreiben. Am Fest des Hl. Silvester hielt man ein feierliches Hochamt und an Aschermittwoch wurde die fertige Rechnung der Gemeinde - meint die Gemeindevertreter - vorgelesen und genehmigt. Damit war das Wirtschafts- und Rechnungsjahrjahr abgeschlossen.
Die beiden Verwalter hatten auch die Schlüssel zu den beiden Geldschreinen, wovon in späterer Zeit einer als der Geheimschrein und einer als der Zechschrein bezeichnet wird. Wie wir noch sehen werden, eine Schutzmaßnahme die auch erforderlich war.

Woher kam das Geld dieser Stiftung?

In erster Linie, wie der Name schon sagt, von den Stiftern. Diese Geldsumme wurde an die Gemeindemitglieder zu Zins verliehen. Die Zinseinnahmen stellten in späterer Zeit die Haupteinnahme dar. Das Opfergeld, das am Silvestertag bei den Gottesdiensten gesammelt wurde, floß ebenso in die Stiftung, wie das Geld aus zwei Opferstöcken, die in der Kirche aufgestellt waren. Neben diesen Geldeinnahmen kam dazu noch eine Naturaleinnahme. Am Fest des Heiligen Silvester brachten die Altenstädter als Opfergabe Schmalz mit in die Kirche und legten sie auf den Altar. Dieses Schmalz, das bis zu 25 kg sein konnten, wurde anschließend verkauft. Leider fehlt uns heute die Zeit auf die uralte Tradition der Altaropfer oder die besondere Bedeutung des Schmalzes einzugehen. Daneben gab es noch einige Stifter, von denen einer, der ungenannt bleiben wollte, 1713 "dem heiligen Silvester ein halbes Kalb vererbt", 1704 stiftet der Pfarrer 20 Gulden "zu unserer lieben Frau und dem heiligen Silvester" und 1734 und 1750 gibt die Jungfrau Lucia Heringer einen so stattlichen Betrag für Orgelmusik und Musikanten, dass diese bis zum Ende der Stiftung davon bezahlt werden können.

 

Was geschah mit dem Geld? – Ausgaben der Stiftung

Feste laufende Kosten

Zu den laufenden Kosten gehörten, wie heute auch, die Personalkosten. Als erstes bekam der Pfarrer für seine Arbeit ein Deputat, und die beiden Stiftungspfleger bekamen zusammen 1 Gulden 30 kr. Dazu hatte man für den Aschermittwoch für den Verzehr Spesengelder zur Verfügung, wie man heute sagen würde. Man zahlte dem Fahnenträger ein Salär, damals ging man pro Jahr einmal nach Lechbruck, Flurprozession ums Dorf, einmal nach Dornau, einmal nach Ingenried, einmal nach Burggen, einmal nach Peißenberg, einmal nach Schwabbruck und einmal nach Kinsau (Gem. Rechn. 1819). Dann zahlte man nach alter Tradition die Hälfte des im Jahr erforderlichen Kirchenwachs und in späterer Zeit das Öl für das ewige Licht und als man die Gottesdienste verschönern wollte auch noch den erforderlichen Weihrauch dazu.

Wie wirkte die Stiftung in die Gemeinde?

Viel interessant sind aber die Ausgaben, die sich die Stiftung aufgrund ihrer Überschüsse erlauben konnte. Erst dadurch zeigt sich ihr Wirken auf die Gemeinde, auch über die Kreditvergabe hinaus. Heute kann ich die verschiedenen Aspekte leider nur ganz kurz anreißen.

Die (politische) Gemeinde als Kreditnehmer

Neben der Kreditvergabe an Bauern, war auch die Kreditvergabe an die Juristische Person Gemeinde von Bedeutung. Immer wieder half die Stiftung bei unvorhergesehenen Ausgaben, wie z. Bsp. eine Brandsteuer nach Ammergau oder Futtermittelzahlungen an durchziehende Truppen. Als aber die Gemeinde die zu zahlende Landsteuer von der Stiftung vorgeschossen haben wollte, konnte man sich nur darauf einigen, diese Summe aber mit 4 % statt mit den üblichen 3 % zu versteueren. Man achtete also sehr wohl darauf, wofür Geld hergeliehen wurde.

Unterstützung der Armen

1798 wurde für die abgebrannten Bürger der Zins nachgelassen. Erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts, als die Stiftung schon im Verfall war, begann man die Ortsarmen direkt zu unterstützen So erhielt 1846 Joseph Guggemoos (Hs. Nr. 38 beim Lippar) "als Unterstützung ins Bad um seine Gesundheit wieder herzustellen 11 fl". In den folgenden Jahren wegen "seiner Krankheit und Unfähigkeit eine Unterstützung mit Gutheißung der Gemeinde" und ab 1854 wurde seine Witwe unterstützt, um nur ein Beispiel zu nennen.

Arbeit für Handwerker, Bauern und Handlanger im Ort

Der Nebenerwerb bot einigen Kleinhandwerkern einen geringen Zusatzverdienst zu ihrer kargen Landwirtschaft. Noch schwerer hatten es die Tagelöhner, die immer auf der Suche nach Arbeit waren. Arbeitnehmer hätte es in Altenstadt, wie überall, genug gegeben nur eben keine Arbeit. In dieser Situation spielt die Stiftung wieder eine besondere Rolle. Gab sie Arbeiten in Auftrag an Kirche, Pfarrhof, Friedhofsmauer oder anderswo, so wurden zuerst die Altenstädter Arbeiter verdingt. Gerade die Bauern, die mit ihren Pferden und Fuhrwerken Transportfahrten übernehmen konnten, kamen zum Zuge. So holten 1763 die Bauern Simon Schleich und Johann Georg Köpf 636 Steine für das neue Kirchenpflaster, die Söldner Eusebius Wagner und Michael Fendt "handlangerten darbey".

Dies sind nur einige beliebig ausgewählte Beispiele, um zu zeigen, wie die Gemeindemitglieder über Jahrhunderte in den Genuss kamen auf vielfältige Weise ein Zubrot zu verdienen. Sei es weil sie beim Dachdecken halfen, einen Opferstock ausbrachen, dem Kirchenmaler zur Hand gingen oder einen Botengang für die Stiftung erledigten.

Schule

Ab 1736 bekam Georg Schalhammer "dafür das er die Schul in seiner Stub hat halten lassen" 30 kr. Mindestens seit dieser Zeit bemühten sich die Altenstädter um einen eigenen Schulunterricht. Sehr zum Ärger der Schongauer, wohin sie bisher zur Schule mussten. Schon 1685 wurde den Altenstädter Kindern ausdrücklich verboten nach Schwabniederhofen in die Schule zu gehen sondern nach Schongau. 1742 war die gute Stube des Michael Miller Schulstube. Die Eltern mußten für jedes Kind 2 kr Schulgeld in der Woche bezahlen. Aber auch dieser Betrag war einigen zu hoch, so dass die Stiftung "für einige arme Kinder" das Schulgeld bezahlte und ab 1783 übernahm die Stiftung die Besoldung des Lehrers.

Lehrer

Womit wir bei einem weiteren besonderen Nutznießer sind. Neben dem Schulgeld und dem von der Stiftung bezahlten Grundlohn, war der Lehrer in Altenstadt, wie auch sonst überall, Mesner, Organist, Kirchenmusiker, Kirchenuhraufzieher und Kirchenuhrputzer, Gemeindeschreiber und Gemeindebote, versorgte die Kirchenwäsche durch Waschen und Instandhalten, um seine Nebentätigkeiten einmal aufzuzeigen. Natürlich wurden diese Aufgaben durch die Stiftung bezahlt.

Pfarrer

Zu den weiteren besonderen Profiteuren gehört auch der Pfarrer. Abgesehen davon, dass die Stiftung allen Kirchenornat bezahlte und bei Renovierungen und Restaurierungen von Kirche und Inteetrieur einsprang, was über 100 fl im Jahr ausmachen konnte, war er auch direkt Geldempfänger der Stiftung. 1795 stellte man dazu fest:
“Paroch. hat jährlich bey St. Sylv. einzunemmen, für Rechnung 5 fl, sein Zins Deputat 48 kr, Honorarien und Trinckgelder 4 fl 12 kr, Kirchweih Frühmess 1 fl, Doppelte Rechnungsabschrift 36 kr, Summa 11 fl 36 kr.“
Eine mehr als stattliche Summe wenn man bedenkt, dass Michael Ziegler 1783 für einen Tag Arbeit 30 kr bekam. Er hätte für diese Summe 22 Tage arbeiten müssen.
Das alles ließ die Stiftung über Jahrhunderte außserordentlich gedeihen. Sie war wirtschaftlich außerordentlich erfolgreich, wie man heute sagen würde.

Die finanzielle Entwicklung der Stiftung

Bevor wir uns mit dem Niedergang beschäftigen noch einige Worte zur finanziellen Entwicklung, um sich eine Vorstellung von der unglaublichen Geldmenge zu machen, die verwaltet wurde.
Die finanzielle Entwicklung war von den Zinseinahmen aus den ausgeliehenen Geldern geprägt. Überschüsse, die nicht für den Kirchenbau verwendet wurde, gingen in den Finanzstock und standen als Kreditsumme im nächsten Jahr zur Verfügung. Einige Zahlen kann ich ihnen nun leider nicht mehr ersparen. 1709 besaß die Stiftung 1.208 fl und hatte damit eine Zinseinnahme von 57 fl. 1814 überstieg die Kapitalsumme erstmals 10.000 und wuchs bis 1870 auf etwas über 11.000 fl.
Zur näheren Betrachtung das Jahr 1799 herangezogen, da kurz danach die staatliche Aufsicht einsetzte und die Altenstädter beginnen mußten ihre Jahrhunderte alte Finanzpolitik zu ändern. 1799 besaß die Stiftung 6.151 fl und hatte daraus jährlich 200 fl Zinseinnahmen. In diesem Jahr hatte man in den beiden Geldschreinen die enorme Summe von 2.813 fl an Bargeld. Um sich eine Vorstellung zu machen, wie hoch diese Summe war, zwei Beispiele. Der Tagelohn eines Hilfsarbeiters betrug zu dieser Zeit 30 kr, das waren ½ fl, das heißt diese Summe entsprach 21 Jahreslöhnen. Oder anders ausgedrückt. 1808, als das erste Grundkataster angelegt wurde, und der Wert von Haus und Hof durch neutrale Landschätzer festgelegt wurde, bestimmte man für den größten Hof in Altenstadt, den äußeren Müller, den einzigen Industriebetrieb, einen Steuerwert von 2.400 fl. Es gab aber auch die Kleinen den Henri, Nr. 28, und den Galler, Nr. 61, die beide nur mit 150 fl geschätzt war. Das heißt, die Stiftung wäre in der Lage gewesen, um es einmal etwas salopp auszudrücken, den äußeren Müller zu kaufen und den Betrag dafür aus der Portokasse zu nehmen. Wie gut es der Stiftung ging, ist auch daran zu sehen, dass der Kapitalstock unaufhaltsam wuchs und mit ihm die Zinseinnahmen. Einen Wachstumseinschnitt erlebte man um 1775, die ausgegebene Kreditsumme stagnierte oder sank in den folgenden Jahren und mit ihr auch die Zinseinnahmen. Was war geschehen? Ganz einfach, der Kreditbedarf im Dorf war gedeckt. Man stelle sich das mal vor, während es in anderen Dörfern überhaupt kein Geld zu leihen gab und die Schwabniederhofer zum Beispiel bis nach Schongau und Peiting gehen mußten um überhaupt etwas von dem wenigen zur Verfügung stehenden Geld zu bekommen, war in Altenstadt der Bedarf gedeckt! Diese Situation führte zu dem unglaubliche hohen Betrag an Bargeld im Stiftungsschrein denn es fand sich einfach niemand mehr, der Geld haben wollte! Zu dieser Zeit hatten knapp 75 % aller Altenstädter einen Kredit von der Stiftung von 10 fl bis zu 700 fl. Die Stiftung konnte es sich erlauben in den folgenden Jahren bis 1810 beliebige Zinsnachlässe zu gewähren.

Kreditsicherheit

In diesem Zusammenhang ist es interessant aufzuzeigen, was sich hinter dem in den Rechnungen vorgesetzten Satz „Für die Stiftung besteht gemeindliche Solidarhaftung“ verbirgt. Für die ausgegebene Summe haftete die Gemeinde gesamtschuldnerisch. Der Kreditgeber brauchte keine Sicherheit mehr vorzulegen. Befanden die Stiftungspfleger, dass jemand einen Kredit benötigte, bekam er ihn unabhängig davon, welchen Wert sein Hof hatte. Dazu ein - beliebig ausgewähltes - Beispiel. Alexander Härtle, Nr. 50 Lexer, hatte fast 300 fl aufgenommen und war nur mit 240 fl geschätzt. Wenn man - wie heute - die Beleihungsgrenze mit maximal 80 % annehmen würde, war der größte Teil der Altenstädter total überschuldet und dabei - zu Recht - völlig sorgenfrei!
Und wenn sie jetzt glauben, dass ich hier mit Zahlen jonglierenjongliere, um die Stiftung schön zu rechnen, möchte ich nun Zeitzeugen kurz zu Wort kommen lassen.
Im Dezember 1855 faßte die Gemeinde den Beschluß in die renovierte Kirche nun auch neue Fenster für 1.528 fl einzubauen. Die Kosten will die Gemeinde wie folgt bestreiten:

Nach berechnetem zehnjährigemr Durchschnitt betragen die Aktivreste der St.Sylvester Wohltätigkeitsstiftung jährl. 310 fl, ..., so ist diese im Stande die Kosten in fünf Jahren leicht zu bestreiten. Indessen schießen, damit die Werkmeister gleich oder binnen zwei Jahren bezahlt werden können, mehrere Gemeindeangehörige 1.000 fl vor, und zwar ohne Zinsen, ...
Sollte es jedoch vorkommen, dass aus der Wohltätigkeitsstiftung bedürftige Gemeindemitglieder in größerem Maße als in den letzten 10 Jahren unterstützt werden sollen, so könnte dazu noch der Lokal Armenfonds mehr als bisher in Anspruch genommen werden, da er ein Kapital von 2.200 fl ... hat und jährlich im Wachsen begriffen ist. und nachweislich im laufenden Etatsjahr gar keine Ausgaben hat, als für einige ärmere Kinder das Schulgeld. ... so ist man [sehr wohl] wahrscheinlich in Stande, die Kosten schon in 4 Jahren zu bestreiten.“
„Ebenso will man auch den Herrn Stadtpfarrer von Schongau nicht in Concurrenz ziehen, weil er schon auf mehrere Jahre zu dem vorgenommenen Bau des Kirchendachstuhls jährlich 38 fl zu bezahlen hat und die Fassion des Einkommens der Stadtpfarrei Schongau wenig über 600 fl geht.

Als Patronatsherr wäre Schongau verpflichtet gewesen sich an den Kosten zu beteiligen!
Schongau verlangte aus Sicherheitsgründen die schriftliche Bestätigung jedes einzelnen Spenders. Daraufhin antwortete Altenstadt:

Die Unterzeichneten erklären hiermit, dass sie zur Erneuerung der Kirche folgende Beträge auf drei, vier oder fünf Jahre ... unverzinslich und vorschußweise darleihen.
NB: Da sich bei Georg Wetzel, Anton Müller, Johann Anton Ried und Joseph Kohler in der Zwischenzeit seit dem Versprechen theils eine Veränderung in den häuslichen Verhältnissen ergeben hat, theils sie sich nicht wollen „zwingen“ lassen, so steht für diese allenfalls abzügigen 100 fl der Pfarrer als Verantwortlicher ein

Darufhin nahm Schongau in seinem Schreiben nach München zu diesem Vorhaben wir folgt Stellung, und das sollte man sich einmal genau anhören:

... was die Bestreitung der Kosten aus der St. Sylv. Wohlt. anbelangt, so glaubt die ... Behörde [dies] bestens befürworten zu sollen da bei der Sylv. Stift. die Mittel gegeben sind und nach den dermaligen Verhältnissen nicht wohl abzusehen ist, dass es dadurch zu einer Beeinträchtigung von Rechten Dritter daraus entstehen werden, da die Mittel zu dem nützlichen als schönen Zwecke der erbaulichen Erhaltung und Verschönerung eines Ehrwürdigen Gotteshauses dienen.“
„In der Gem. Altenstadt befinden sich zurzeit keine Armen und ist dermalen diese Gemeinde bzw. sind die Gemeindemitglieder in günstigen Vermögensverhältnissen, so dass die Silv. St. ihrem eigentlichen Zweck der Wohltätigkeit im wahrsten Sinn des Wortes kaum erfüllen kann insbesondere auch deshalb nicht, weil der Zweck dieser Stiftung nur der ist, dass bedürftige Gemeindeglieder entweder durch Kapital-Darlehen oder Geldhilfe ohne Rückersatz oder so eine oder andere Handlung der Wohltätigkeit zu unterstützen sind, und hierin eine solche Freiheit besteht, dass die unterstützten Schuldner nicht einmal zur Sicherstellung der erhaltenen Beträge verhalten werden können und sollen.
Als Beweis für die Wohlhabenheit der Gemeinde Altenstadt spricht insbesondere der Umstand dass sich unterm 13.07. vorigen Jahres 29 ansässige Gemeindemitglieder verbindlich erklärten 1.000 fl unverzinslich vorzuschießen ... und wird sich hier nur unterthänigst zu bemerken erlaubt, dass die Auffassung [herrscht] als wären diese 1.000 fl der Gemeindeglieder zum Zwecke der Kostenbeseitigung geschenkt worden, ...

Man muß sich das einmal vorstellen. Da haben die Altenstädter, weil sie neue Fenster haben wollten, mal eben in der Kirche auf jetzt und sofort 1.000 fl gesammelt! Damit die Handwerker sofort bezahlt werden konnten. Für alle Beteiligten ohne jedes finanzielle Risiko, da die Überschüsse der Stiftung dieses Geld leicht in drei Jahren wieder einbrachte! Und weil man noch Geld für die Anschaffung eines neuen Himmels von über 100 fl hatte, wurde auch diese kurzfristig in diese Anschaffung gesteckt. Nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass der Armenfond, der von Staatswegen errichtet werden mußte, gar keine Armen in Altenstadt zu versorgen hatte und einen Überschuß von 2.200 fl besaß.
Da haben nicht nur die Schongauer neidvoll nach Altenstadt geblickt.
Man konnte die Altenstädter nur beneiden.

Niedergang der Stiftung

Mit der Säkularisierung und der Herausbildung der Landgemeinden (1808) zog der Staat die Oberaufsicht von allen kirchlichen und weltlichen Dingen an sich und stellte sie unter Staatsaufsicht „Kuratell“. Dabei war Schongau mit dem Sitz des Landrichters erste übergeordnete Behörde, dann kam München. Fortan mußte die Rechnungen mit mindestens zwei Duplikaten nach Schongau geschickt werden. Dort wurde die Prüfung „Revision“ durchgeführt und die Genehmigung „Ratifizierung“ erteilt, oder auch nicht. Nun mußte für jede Ausgabe die Genehmigung durch das Kuratel eingeholt werden. Dabei prüfte das Kuratel nicht nur was und wieviel wofür ausgegeben wurde sondern auch, ob der Empfänger des Geldes nicht in der Lage war diese Ausgabe selbst zu bestreiten. Probleme waren unausweichlich und prägten die Zeit des Kuratels.
Zum Beispiel verpflichtete man die Stiftung den Stiftungspflegern nun als „Aufwandsentschädigung“ 4% der Einnahmen zu zahlen. Waren es früher pauschal 2 fl gewesen, so mußten nun - per Gesetz - 13 fl gezahlt werden. Warum? fragten die Altenstädter.
1817 wurden die Altenstädter von Schongau abermals streng ermahnt

Gegenwärtige Rechnung wird nach vorgenommener Zurechtstellung mit der Auflage entlich ratificiert daß:
a) alle aufliegenden und noch [auszugebenden] Capitalien nach dero allerhöchsten Verordnung [auch] heimbezahlt werden müssen.
b) [das] kein Capital mehr unter 5 % und ohne (‘Genehmigung’) der Curatel angelegt werden.
c) diejenigen Kapitalien welche bereits unter 5 % anliegen, können wohl solange dabei belassen werden, bis solche entweder durch Kauf oder Übergabe der Güter an einen anderen Besitzer übergehen, von dieser Zeit an müssten sie aber mit 5 % verzinst werden.

Wie sehr sich die Stiftungspfleger dadurch gegängelt und bevormundet fühlten, mag sich jeder selbst vorstellen.
Dennoch haben die Altenstädter es noch lange bei den 3% belassen können.
Nach weiteren Streitigkeiten kam es 1821 zum Eklat in dessen Verlauf die gegenwärtigen Stiftungspfleger ihre Ämter niederlegten, nachdem Schongau die vorgelegte Rechnung nicht genehmigen wollte. Als die Altenstädter meldeten, die neuen Stiftungspfleger würden bald eine neu erstellte Rechnung vorlegen, reichte es Schongau endgültig und die Rechnung wurde durch den Schongauer Pfleger von Amtswegen erstellt. Die Kosten wurden der Stiftung in Rechnung gestellt. Das schaffte für einige Jahre etwas Ruhe, bevor es 1834 wieder zu einer Auseinandersetzung kam. Die Mängelliste und die Antworten des Stiftungspflegers werfen ein bezeichnendes Bild auf die damalige Situation.

...die Berechnung des Gehalts für den Pfleger war um 1 fl 35 kr zu hoch [und] ...kömmt aufzuklären warum über die Ausgaben zur Kirche und Kirchhofmauer der Kostenvoranschlag und die Curatelgenehmigung nicht vorgelegt worden sind
• Antwort des Stiftungspflegers: Diese sind wohl dem königl. Landgericht vorgelegt worden, daß sie der Rechnung nicht sind beigelegt, war ein Versehen.
• Wer hat den Pfleger ermächtigt, daß er aus dem Pfarrstiftungs Schechen 33 fl aus dieser Wohltätigkeitsstiftung bezahlt hat? Hierüber wird strenge Rechtfetigung (gefordert?),
Antwort des Stiftungspflegers: Es ist allzu bekannt wie ... hitzig Pfarrer Bauer, seelig, war. Um allen Uneinigkeiten auszuweichen bezahlte ich den Holzhackern die verdienten 33 fl aus. In Zukunft wird man ohne Curatel genehmigung nichts wieder unternehmen.
• wegen der außerordentlichen Ausgabe von 36 fl zum Steinfuhrlohn zur Kirchhofstiege wegen fehlender Genehmigung
Antwort des Stiftungspflegers: Hierüber erteilte ein Herr Landrichter selbst die Vollmacht, solche Kleinigkeiten bei dem Bau der Kirchhof-Stiege ausbezahlen zu dürfen.
• die Kosten für den Kirchenbau hätten auch bei einen anderen Stiftung (Pfarrkirchenstiftung?) verrechnet werden können.
Antwort des Stiftungspflegers: Wird befolgt.
• hat sich Pleger zu verantworten warum er den Capitalzinsausstand des Georg Anton Clas zu 7 fl 57 kr nicht beigetrieben hat?
Antwort des Stiftungspflegers: Glas wurde [es] schriftlich übergeben. Allein da genannter nicht durchs Königl. Landgericht gezwungen wurde, so unterließ selber seinen treffenden Zins zu bezahlen.

Die Revision gipfelte in folgender Schlußbemerkung:

Wenn Stiftungspfleger künftig wieder aus dieser Wohltätigkeitsstiftung ganz zweckwiedrige Ausgaben bestreitet, so hat er zu gewärtigen, daß ihm solche zur Last geschrieben werden. Bei der gegebenen Aufklärung mag [es]für deromal beruhen. ... künftig unterliegen aber so bedeutende Auslagen der schriftlichen Genehmigung“.


Das ganze ging lange Wege denn alles mußte schriftlich erfolgen und der Bote hat in dieser Zeit einige Gänge nach Schongau unternehmen müssen. Dass sich die Altenstädter ob dieser Gängelung mokierten, ist verständlich, aber man muß auch wissen, dass in der Zwischenzeit 5 Duplikate jeder Rechnung nach Schongau geschickt werden mußten. Ein Fehler also einen enormen Aufwand verursachte.
Ein weiterer Schritt auf dem Weg in die Versenkung war die Steuerpflicht auf das Vermögen. Dachten die Altenstädter nun, dass durch die Vermeidung eines Überschusses, was sich ja leicht bewerkstelligen ließe, das Problem gelöst sei, irrten sie gewaltig. Der Staat verlangte auch Steuern auf das Inventarvermögen denn die Stiftungspfleger hatten ja wahrheitsgemäß geantwortet, dass sie den Altenstädter Kirchenornat bezahlt hätten und sich dieser im Eigentum der Stiftung befinde. Nach vielen Aufforderungen legten sie der 1851er Rechnung eine Aufstellung des zur Stiftung gehörenden Kircheninventars bei. Der begrenzte Umfang und die Wertangaben lassen den Schluß zu, dass es den Stiftungspflegern aus verständlichen Gründen nicht daran lag zu viel Ornat anzugeben. Dennoch ergaben sich 550 fl, die zu besteuern waren. Noch vier weitere Jahre sollte der Streit dauern, bis der Stiftungspfleger vermerkte:

Die in früherer Rechnung bis 1854/55 aufgeführten Mobilien in Kirchenparamenten wurden auf Antrag der Kuratelbehörde an die Pfarrkirche als Eigenthum derselben abgetreten.


Man erwirtschaftete also seit Jahrzehnten keinen Überschuß mehr sondern hatte nun der Stiftung auch noch das immobile Vermögen genommen.
Diese Dinge vergifteten nicht nur die Atmosphäre zwischen Altenstadt und Schongau sondern auch zwischen den Altenstädtern und ihrer Stiftung, wie der Fall des Georg Clas beweist.

Die „neue Schule“

1856 kam es zu einer weiteren Auseinandersetzung, die ein bezeichnendes Licht auf dem Umgang des Staates mit diesen Stiftungen wirft. Zu dieser Zeit gab es folgende Stiftungen in Altenstadt, die durch die Gemeinde verwaltet wurden. Die Silvesterstiftung, die Kirchenstiftung, die Einnahmen und Ausgaben der Kirche verwaltete, die Schulfondstiftung, die für die Einnahmen des Lehrers verantwortlich war und der Lokalarmenfond, der für die Versorgung der Armen Sorge trug. Die Silvester Stiftung sah sich der Förderung des Schulwesens immer verpflichtet und wollte auch beim Neubau der Schule 1856 einen größeren Betrag beisteuern. Dazu nahm Schongau Stellung:

Der Beschluß der Gemeinde und Stiftungsverwaltung die nachfügbaren Überschüsse der Stiftung zur Gründung einer sog. freien Schule zu verwenden, wird genehmigt.
Was insbesondere den Unterhaltsbeitrag zur Kirche anbelangt, so ist die im Voranschlage hierfür ausgeworfene Summe das Höchste, was ohne besondere Genehmigung geleistet werden kann, keineswegs aber jederzeit geleistet werden darf oder muß. Keineswegs aber ist statthaft jeden verfügbaren Überschuß nur zu Kirchenzwecken zu verwenden und so der Sylvesterstiftung allmählich den Stempel einer Kirchenstiftung aufzudrücken. Ohnehin ist die Summe des jährlichen Beitrages zu Kirchenzwecken höchst bedeutend gegenüber den zu Schulzwecken verwendeten Summe, während es mindestens für den Zweck der Stiftung nicht weniger geeignet wäre, mehr oder doch gleichviel zu Schulzwecken zu verwenden.


Hier scheint wieder der alte Konflikt Wohltätigkeitsstiftung Kontra Kirchenstiftung durch. Aber auch, und das mag die Altenstädter besonders verärgert haben, der Pragmatismus der Aufsichtsbehörde. War es ihre Jahre lang recht und billig, dass die Stiftung den sonst armen Kirchenfond finanziell unterstützte, schien es ihr nun gebotener dem einen Riegel vorzuschieben, bzw. die Gelder in den Schulfond umzuleiten.

Doch es soll hier nicht nur der Eindruck entstehen, dass der Niedergang der Stiftung eine Folge der staatlichen Aufsicht und damit der Mittelbehörde – dem Landrichter in Schongau – gewesen wäre. Auch von innen, aus der Gemeinschaft der Altenstädter ging immer mehr die Identifikation mit der Stiftung verloren. Zu allem Überfluß gab es auch noch Probleme in den eigenen Reihen – wenn man da mal so sagen darf. Ich weiß nicht aus welchem Grund aber mit dem seit 1826 (PRÜFEN!) im Amt befindlichen Pfarrer Bauer, fanden die Altenstädter keinen Förderer ihrer Stiftung. Schon bei der Prüfung der ersten Rechnung, die er als Rechnungsführer und Rechnungsschreiber anfertigte, fügte er am Schluß an:

Wegen vorliegender Rechnung hat unten gesetzter folgendes zu erinnern:
1. Der Wachskonto ist überspannt, in dem soviel Wachs in hiesiger Kirche niemals verbrennt wird. Wo das Untrige? hinkommen weiß Gott.. Hierüber wäre eine besondere Aufsicht höchst nötig.
2. Statt des Baumöl zu 36 oder 42 kr sollte man selbst nach dem Antrage des Kuratel Lampenöl a 20 kr benennen. Das Ersparnis hierbei würde dabei groß sein wenn auch das ewige Licht tag und Nacht fortbrennt, was leider! heuer der fall nicht ist.
Bauer Pfarrer
Anmerkung
Im Etatsjahr 1825/26 lautet das Ölkonto 25 Pfund, im Etatsjahr 1826/27 15 Pfund. Sonderbar! Warum braucht man in einem Jahrgange um 10 Pfund mehr. Das Jahr hat zu jeder Zeit nur 12 Monate. Antwort: Weil man mit dem Öl auch [und]Wachs nur trügerisches Spiel trieb!
Revison: Wird genehmigt mit der Bemerkung das Pfleger künftig Lampenöl zum Brennen in der Kirche beizuschaffen haben.

Dieses Verhalten erstaunt um soumso mehr, wenn man weiß, dass Altenstadt eine so arme Pfasrrei war, dass dort eigentlich kein Pfarrer länger bleiben wollte. Oder steckt in dieser Aussage schon die Antwort?

Aber auch die Altenstädter wussten sich – im Rahmen ihrer Möglichkeiten – zu wehren. Mit sofortiger Wirkung wurde der Pfarrer von allen Aufgaben die ihm in der Stiftung ablagen entbunden. Der letzte Eintrag den dieser Pfarrer in einer Silvesterrechnung machte, lautet deshalb: (1828)

Anmerkung: Vorstehende Gemeinde Verwaltung verglich St. Silvester Rechnung samt belegen allein schon, ohne alle Zuziehung u. Mitberechnung des Pfarrers_?_ und alles richtig befunden hat. So ist meine zugebetene Erinnerung unnötig u. überflüssig.
Auf dieses ordnungswidrige Betragen habe ich das Kgl. Landgericht aufmerksam zu machen.
Josef Bauer, Pfarrer


Diese Beispiele sollen genügen, um aufzuzeigen, auf welchem Weg die Stiftung seit der Staatsaufsicht seit 1808 war. Im 20. Jahrhundert wurde sie dann endgültig der Gemeinde übertragen und der Bürgermeister war verantwortlich. Die Inflation dezimierte das Kapital und nach dem II. Weltkrieg mußte man feststellen, dass viele Beträge auch mit Klageverfahren nicht mehr einzubringen waren und schließlich ganz abgeschrieben werden mußten.
Ohne einer staatlichen Aufsicht zu nahe treten zu wollen, erlaube ich mir hier die Bemerkung, hätte man die Altenstädter mit ihrer Stiftung weiterhin das machen lassen, was sich in 300 Jahren bewährt hatte, könnte es sie möglicherweise heute noch geben.
So ist nur ein großer Berg Akten übrig geblieben und lieferte eine für mich reizvolle Aufgabe, an dessen Ergebnissen sie hoffentlich ein wenig Interesse und Freude gefunden haben.

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Für Vereine und Schulen

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Aktuelle Ausstellung

Notlösungen:

Die Wanderausstellung hat zur Zeit  Winterpause.

Einen Fernsehbeitrag zu dieser Ausstellung in Lindenberg bei Buchloe sehen Sie hier. .

Aktueller Vortrag

Vortrag:

Den nächsten Vortrag können Sie am Mittwoch, 30. März 2011 im Pfarrsaal in Peiting hören. Thema: Die Vögte von Schongau - Die mächtigsten Männer des 13. Jahrhunderts kamen aus Hausen bei Peiting!